Ausgabe 6/2015
Thema der Woche vom 05.02.2015
BFH, Urt. v. 06.11.2014 - VI R 1/13

§ 35a Abs. 3 EStG : Steuerbegünstigung für Handwerksleistungen

§ 35a Abs. 3 EStG sieht eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen vor. Sie beträgt auf Antrag 20 % der Aufwendungen bei einem Höchstbetrag von insgesamt 1.200 €. Das EStG knüpft die Steuerbegünstigung an das Vorliegen von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Im Anwendungsschreiben zu § 35a EStG vom 10.01.2014 (BStBl I 2010, 140) vertritt das BMF die Auffassung, dass eine Gutachtertätigkeit die Voraussetzung für die Steuerermäßigung nicht erfüllt. Dieser Ansicht der Finanzverwaltung ist der BFH in der aktuellen Entscheidung nunmehr entgegengetreten.

Zum Ausgangsfall

Der Kläger beantragte im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung 2010 eine Ermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG. Im Streitjahr ließ er eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung seines privat genutzten Wohnhauses durch ein Handwerksunternehmen durchführen. Er beantragte die Steuerermäßigung für die in einer Rechnung ausgewiesenen Arbeitskosten von ca. 350 €.