In dem vorliegenden Revisionsverfahren war streitig, ob im Fall von krankheitsbedingter Heimunterbringung in Bezug auf eine Haushaltsersparnis eine Steuerermäßigung gem. § 35a EStG zu berücksichtigen ist.
Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Anschlussrevisionsklägerin ist seit November 2014 Mieterin einer Wohnung in einer Seniorenresidenz. Für das Jahr 2015 zahlte sie aufgrund des Wohnvertrags Aufwendungen in Höhe von 33.883,50 € (inklusive Nebenkosten); die 63 qm große Wohnung war ausgestattet mit einer Küchenzeile, zwei Balkonen, zwei Bädern und einem Kellerraum. Die Klägerin nahm keine Pflegeleistungen in Anspruch und war auch nicht in diesem Bereich untergebracht.
Im Januar 2017 wurde für die Klägerin rückwirkend ein Grad der Behinderung in Höhe von 50 ohne zusätzliche Merkzeichen festgestellt. Die Klägerin hat eine schwere Osteoporose, fortgeschrittene verschleißbedingte Veränderungen der Wirbelsäule und des Knie- und Hüftgelenks. Hinzu kommen Schmerzen im Rücken und in den Beinen, die dazu führen, dass sie zeitweise nicht mobil ist. Außerdem leidet sie an einer mittelschweren Depression.
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