Ausgabe 44/2017
Thema der Woche vom 30.10.2017
BFH, Urt. v. 23.08.2017 - I R 52/14, X R 38/15

Sanierungserlass: BMF-Schreiben zur Regelung von Altfällen ist auch unzulässig

Bereits der Große Senat des BFH hatte durch Beschluss vom 27.04.2017 entschieden, dass der sog. Sanierungserlass mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nicht vereinbar ist, wenn kein Fall sachlicher Unbilligkeit i.S.d. §§ 163, 227 AO vorliegt. Dazu haben jetzt sowohl der I. als auch der X. Senat Folgeentscheidungen getroffen. Bei einem Erlass zur Sanierung eines Unternehmens kommt es zu ungewünschten Sanierungsgewinnen. Dieses Dilemma wurde bislang durch den Sanierungserlass aufgelöst. Allerdings kippte der Große Senat mit Urteil vom 28.11.2016, GrS 1/15 diese Regelung. Mit BMF-Schreiben vom 27.04.2017 hatte das BMF versucht, eine Vertrauensschutzregelung zu treffen. Diese steht aber jetzt auch durch die aktuellen Entscheidungen vor dem Aus.

BFH, Urt. v. 23.08.2017 - I R 52/14, X R 38/15

Sachverhalt im Verfahren I R 52/14

Die Anteile einer GmbH hielt ursprünglich zu 99 % eine S.A. Diese veräußerte allerdings ihre Beteiligung im Oktober 2003 für 1 € an eine weitere S.A. Es handelte sich dabei um ihre Muttergesellschaft. Im Dezember 2004 erwarben zwei Mitarbeiter der GmbH sämtliche Geschäftsanteile ebenfalls zu dem symbolischen Preis von 1 €.