Die Beiträge zu den Sozialversicherungen - Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung - werden von den Arbeitgebern zusammen (als Gesamtsozialversicherungsbeitrag) monatlich überwiesen. Die Überweisung erfolgt an die gesetzliche Krankenkasse als Einzugsstelle. Diese übernimmt die weitere Verteilung der Beiträge an die einzelnen Sozialversicherungszweige.
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