Durch den von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Entwurf des Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz) lassen sich ab dem Veranlagungszeitraum 2010 nahezu die gesamten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzen. Das gilt unabhängig davon, ob jemand privat oder gesetzlich versichert, Angestellter oder Selbständiger ist. Darüber hinaus sollen privat Krankenversicherte erstmals die entsprechenden Beiträge für ihre mitversicherten Kinder steuerlich vollständig absetzen können und der eingetragene Lebenspartner wird mit dem Ehegatten auf eine Stufe gestellt. Durch die geplanten Maßnahmen sollen die Bürger jährlich um rund 9,3 Mrd. ı entlastet werden.
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