Ab dem 18.09.2018 kann bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) das sog. Baukindergeld beantragt werden. Es handelt sich um ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Das Baukindergeld wird nicht als steuerliche Förderung gewährt, sondern als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt. Auf ihrer Homepage (www.kfw.de) hat die KfW nicht nur den Zulagenantrag veröffentlicht, sondern auch ein Merkblatt mit näheren Einzelheiten sowie zahlreiche Fragen und Antworten bereitgestellt:
Förderfähige Personen
Anträge stellen können natürliche Personen,
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|