Ausgabe 26/2015
Gesetzgebung vom 25.06.2015

Abbau der kalten Progression: Dezemberlösung und Alleinerziehende

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 19.06.2015 das "Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags" verabschiedet (in der Fassung der Beschlussempfehlung BT-Drucks. 18/5244).

Mit dem Gesetz wird zum einen die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 sichergestellt. Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, wird das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 und 2016 angehoben. Daneben wird der sog. Kinderzuschlag angehoben.

Konkret wird das Kindergeld im laufenden Jahr um 4 € monatlich erhöht. Für das kommende Jahr ist eine Erhöhung um nochmals 2 € pro Monat vorgesehen. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt 2015 um 144 € und 2016 um 96 €. Zudem wird der steuerliche Grundfreibetrag von derzeit 8.354 € auf 8.472 € ab dem 01.01.2015 und auf 8.672 € ab 2016 angehoben (vgl. STX 12/2015).

Darüber hinaus enthält der Gesetzesbeschluss nun folgende Elemente:

  • Tarifänderungen 2016 zum Ausgleich der sog. kalten Progression,
  • Geänderte Anwendungs- und Umsetzungsregelung für den Lohnsteuerabzug 2015,
  • Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende und Staffelung nach der Kinderzahl,