Bis Weihnachten sollten die Weichen für die Geldanlage 2009 richtig gestellt sein. Daher bleiben nur noch rund zwei Wochen, um letzte Anpassungen vorzunehmen. Nachfolgend einige praktische Hinweise, welche Maßnahmen aufgrund der Umstellung auf die Abgeltungsteuer noch besonders sinnvoll sein können.
Sparer-Frei- und Werbungskostenpauschbetrag bleiben
in der Höhe unverändert und werden 2009 zum neuen Sparer-Pauschbetrag
von 801 ı pro Person (Ehegatten das Doppelte) zusammengefasst.
Eingereichte Freistellungsaufträge müssen also nicht geändert
werden (BMF-Schreiben v. 02.07.2008 - IV C 1 -
Bis zu dieser Höhe wird keine Abgeltungsteuer einbehalten. Allerdings wird der Freistellungsbetrag ab 2009 schneller überschritten, da auch Kursgewinne einbezogen werden und Dividenden in zweifacher Höhe zählen. Insoweit muss eine Neuverteilung des Freistellungsvolumens überdacht werden, wenn z.B. bei einer Bank derzeit vorwiegend private Veräußerungsgeschäfte getätigt werden. Zu beachten ist ebenfalls, dass der Freistellungsauftrag nicht mehr auf einzelne Konten oder Depots bei einem Institut beschränkt werden kann.
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