Ausgabe 27/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 03.07.2014
BFH, Urt. v. 20.03.2014 - VI R 29/13

Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale für außergewöhnliche Aufwendungen

Reparaturaufwendungen infolge der Falschbetankung eines Pkw auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nicht als Werbungskosten abziehbar.

BFH, Urt. v. 20.03.2014 - VI R 29/13

Kurzfassung

Der abhängig beschäftigte Kläger hatte im Jahr 2009 auf dem Weg von seinem Wohnort zur Arbeitsstelle an der Tankstelle irrtümlich Benzin anstatt Diesel getankt. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung beantragte er neben der Entfernungspauschale (0,30 ı für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte; jetzt: erste Tätigkeitsstätte) den Abzug der durch die Falschbetankung verursachten Reparaturaufwendungen in Höhe von ca. 4.200 ı. Das Finanzamt versagte den Werbungskostenabzug. Das FG gab der hiergegen erhobenen Klage mit der Begründung statt, die Entfernungspauschale greife für außergewöhnliche Aufwendungen nicht ein.