BFH anhängig
VIII R 10/23
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 21.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 306/17

Abgrenzung, Selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, Künstler, Fernsehen

BFH-anhängig seit 21.08.2023
VIII R 10/23

DRsp Nr. 2023/61426

Abgrenzung, Selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, Künstler, Fernsehen

Rechtsfrage: Ist die Tätigkeit als "Experte" für eine im deutschen Privatfernsehen ausgestrahlte Fernsehsendung im Doku-Entertainment-Format, in welcher der Steuerpflichtige seine eigene Person ohne erkennbare Verfremdung darstellt, als künstlerische Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG oder als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen? Kann eine eigene Sprechweise, Interaktion und Expertise, die das gesamte Sendeformat prägt, eine eigenschöpferische Leistung begründen?

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Hinweise:

Zulassung durch FG

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorinstanz: FG Düsseldorf, vom 21.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 306/17