Rechtsfrage:Ist die Tätigkeit als "Experte" für eine im deutschen Privatfernsehen ausgestrahlte Fernsehsendung im Doku-Entertainment-Format, in welcher der Steuerpflichtige seine eigene Person ohne erkennbare Verfremdung darstellt, als künstlerische Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG oder als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen? Kann eine eigene Sprechweise, Interaktion und Expertise, die das gesamte Sendeformat prägt, eine eigenschöpferische Leistung begründen?
Normenkette:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Hinweise:
Zulassung durch FG
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf, vom 21.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 306/17