Wann ist eine Tätigkeit noch als private Vermögensverwaltung anzusehen und wann gilt sie als gewerblich? Mit dieser Fragstellung und der Anwendbarkeit der sog. Verklammerungsrechtsprechung auf unbewegliche Wirtschaftsgüter hat sich der BFH in einem aktuellen Urteil befasst. Danach kann eine gewerbliche Tätigkeit auch dann noch unterstellt werden, wenn die zehnjährige Spekulationsfrist bei Grundstücken bereits abgelaufen ist.
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