Abgrenzung
von (steuerfreier) Vermittlung und (steuerpflichtigem) Vertrieb
von Fondsanteilen
Eine
(steuerfreie) Vermittlung des Verkaufs bzw. Erwerbs von Fondsanteilen
setzt die Tätigkeit einer Mittelsperson voraus, die nicht den Platz
einer Partei eines Vertrags über ein Finanzprodukt einnimmt und
deren Tätigkeit sich von den typischen vertraglichen Leistungen unterscheidet,
die von den Parteien solcher Verträge erbracht werden.
Eine solche Vermittlungstätigkeit kann
unter anderem darin bestehen, der Vertragspartei die Gelegenheiten
zum Abschluss eines solchen Vertrages nachzuweisen, mit der anderen
Partei Kontakt aufzunehmen oder im Namen und für Rechnung des Kunden
über die Einzelheiten der gegenseitigen Leistungen zu verhandeln.
Dagegen erbringt keine
Vermittlungstätigkeit, wer als sog. "Distributor" im
Rahmen eines mehrstufigen Vertriebs von Fondsanteilen selbständige
Abschlussvermittler anwirbt, schult und im Rahmen ihres Einsatzes
unterstützt sowie die von den Abschlussvermittlern eingereichten
Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität prüft.