Mit Urteil vom 20.01.2016 - VI R 14/15 hat der BFH Stellung zum Ablauf der Festsetzungsfrist bei der Antragsveranlagung genommen. Hierbei ging es um den Fall des Ablaufs der Festsetzungsfrist an einem Sonnabend am letzten Tag des Jahres. Fraglich war, ob die Festsetzungsfrist bereits tatsächlich mit dem Jahreswechsel abgelaufen war oder ob sie erst zum Ende des ersten Werktags des neuen Jahres ablaufen würde.
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