Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen - 1. Kammer - vom 21. Dezember 2022 teilweise geändert und wie folgt gefasst:
Die aufschiebende Wirkung der vom Antragsteller am 22. Juli 2022 erhobenen Klage
Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen - 1. Kammer - vom 21. Dezember 2022 zurückgewiesen.
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