BFH anhängig
X R 31/21
Normen:
AO § 218; AO § 226 Abs. 1; AO § 226 Abs. 3; BGB § 215; FGO § 74;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 16.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 811/19

Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Zeitpunkt, Aussetzung des Verfahrens, Ermessensausübung

BFH-anhängig seit 20.01.2023
X R 31/21

DRsp Nr. 2023/61242

Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Zeitpunkt, Aussetzung des Verfahrens, Ermessensausübung

Rechtsfrage: Aufrechnung von Vergütungsansprüchen nach dem RVG gegen Ansprüche aus der Einkommensteuer- und Umsatzsteuerfestsetzung 1. Erfordert § 226 Abs. 3 AO, dass die Gegenforderung, mit welcher der Steuerpflichtige die Aufrechnung erklärt, in dem Zeitpunkt unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, in dem sich die Forderungen erstmals unverjährt gegenüberstanden? 2. Muss die Ablehnung einer in der mündlichen Verhandlung hilfsweise beantragten Aussetzung des Verfahrens Ausführungen zur Ermessensausübung des Gerichts enthalten?

Normenkette:

AO § 218; AO § 226 Abs. 1; AO § 226 Abs. 3; BGB § 215; FGO § 74;

Hinweise:

Zulassung durch FG

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorinstanz: FG Köln, vom 16.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 811/19