Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 3. Mai 2022 -
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 785,66 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger, Inhaber eines Heizungs- und Sanitärhandwerksbetriebs, wendet sich gegen eine Zinsforderung auf zurückerstattete Zuwendungen.
Am 24.3.2020 beantragte der Kläger eine Zuwendung nach der "Kleinunternehmer-Soforthilfe"-Richtlinie des Landes.Landesprogramm nach der Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) geschädigten Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe, Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr vom 24.3.2020< schließen Dabei gab er an, wegen der Coronavirus-Pandemie seien in seinem Betrieb die Aufträge im Kundendienst zurückgegangen; gesehen auf drei Monate bestehe deswegen ein Liquiditätsengpass von 50.000 Euro.
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