Ausgabe 40/2022
Umsatzsteuer Aktuell vom 05.10.2022
BMF-Schreiben (Entwurf) - III C 2 - S 7030/22/10016 :005

Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas - Entwurf eines BMF-Schreibens

Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz befristet vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 von 19 % auf 7 % gesenkt. Die Änderung tritt am 01.10.2022 in Kraft. Der vorliegende Entwurf eines BMF-Schreibens enthält u.a. folgende, auch für die Verbraucher bedeutsame Regelungen:

  • Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt nur für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz. Nicht entscheidend ist dabei, um welche Art von Gas es sich handelt (z.B. Biogas oder Erdgas). Ebenso erfasst sind Lieferungen von Gas, das vom leistenden Unternehmer dem Erdgasnetz entnommen und sodann unmittelbar zum Leistungsempfänger weitertransportiert wird.
  • Gaslieferungen sind erst mit Ablauf des jeweiligen Ablesezeitraums als ausgeführt zu behandeln. Die während des Ablesezeitraums geleisteten Abschlagszahlungen führen mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums ihrer Vereinnahmung zum Entstehen der Steuer. Dies hat zur Folge, dass der Gasverbrauch eines Kunden auch dann in vollem Umfang dem Steuersatz unterliegt, der am Ende des Ablesezeitraums gilt, wenn zu Beginn dieses Zeitraums noch ein anderer Steuersatz gegolten hat.