Ausgabe 50/2013
Einkommensteuer Aktuell vom 12.12.2013
FG Hessen, Urt. v. 02.07.2013 - 13 K 985/13, rkr.

Absetzbarkeit von Aufwendungen für Wertgutachten im Rahmen einer Scheidung

Gutachterkosten für die Wertermittlung einer Immobilie, die im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens wegen Auskunftserteilung und Zahlung von Zugewinn anfallen, sind mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abziehbar.

Die nach der neueren Rechtsprechung des BFH als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Zivilprozesskosten umfassen lediglich die Kosten, die im Rahmen eines gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahrens abzugsfähig sind, wie z.B. Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen), außergerichtliche Kosten sowie die Vergütungsansprüche des eigenen Prozessbevollmächtigten und der Kostenerstattungsanspruch des Gegners.

FG Hessen, Urt. v. 02.07.2013 - 13 K 985/13, rkr.

Kurzfassung

Die Beteiligten streiten darum, ob die Aufwendungen, die dem Kläger für ein Wertgutachten im Rahmen seines Ehescheidungsverfahrens entstanden sind, als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 EStG abzugsfähig sind.