FG Düsseldorf, Urt. v. 30.06.2021 - 4 K 3151/19 Erb, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: II R 1/22)
Abweichende Festsetzung der Erbschaftsteuer
Die auf den Nachlassanteil eines Miterben bei strikter Anwendung des Stichtagsprinzips entfallende Erbschaftsteuer kann aufgrund tatsächlich fehlender Bereicherung durch den Erwerb von Todes wegen unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie im Wege der abweichenden Festsetzung aus Billigkeitsgründen auf 0 € herabzusetzen sein, wenn dieser erst nach langjährigem Streit zwischen anderen Erbprätendenten, die sich zwischenzeitlich Zugriff auf den Nachlass verschaffen konnten, mit hinreichender Zuverlässigkeit und Gewissheit Kenntnis von seinem unangefochtenen Erbschaftserwerb erlangt, aber infolge der Mittellosigkeit dieser Erbprätendenten keine Vermögenswerte aus dem Nachlass mehr erlangen kann.
Das Unterlassen des Hinwirkens auf Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses durch das ggf. insoweit zu einem Tätigwerden von Amts wegen verpflichteten Nachlassgericht schließt eine solche abweichende Festsetzung nicht aus.
FG Düsseldorf, Urt. v. 30.06.2021 - 4 K 3151/19 Erb, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: II R 1/22)
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