Das FG Niedersachsen hat mit dem viel beachteten Urteil vom 24.04.2013 - 9 K 218/12 einer Klage zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kfz-Reparaturaufwendungen stattgegeben, die einem Angestellten wegen eines durch eine Falschbetankung auf dem Weg zur Arbeitsstelle verursachten Motorschadens entstanden waren. Das Gericht hat sich dabei sowohl gegen die zu diesem Problemkreis bisher ergangene Rechtsprechung als auch gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt.
Dem umfangreich begründeten Urteil lassen sich fünf Kernaussagen entnehmen:
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