Ausgabe 13/2019
Thema der Woche vom 26.03.2019
BFH, Urt. v. 15.01.2019 - X R 6/17

Abzug einer Spende bei Schenkungsauflage als Sonderausgaben

Spenden können für steuerliche Zwecke als Sonderausgaben geltend gemacht werden, zumindest wenn sie an eine steuerfreie Körperschaft erfolgen. Allerdings kann es hier Ausnahmen geben, so dass der Leistende im Ergebnis nicht abzugsberechtigt ist. Mit einem solchen Sonderfall einer Spende an eine gemeinnützige Körperschaft bei vorheriger Schenkung unter Auflage des Spendenbetrags hatte sich der BFH in einer aktuellen Entscheidung zu befassen.

BFH, Urt. v. 15.01.2019 - X R 6/17

Rechtlicher Rahmen

  • Nach § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG ist ein Abzug von Spenden als Sonderausgaben nur möglich, wenn die Spende für einen steuerbegünstigten Zweck gem. §§ 52 bis 54 AO geleistet wird.
  • Der Höhe nach ist der Spendenabzug limitiert auf höchstens 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 ‰ der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter (bei betrieblichen Spenden).

Sachverhalt