Spenden können für steuerliche Zwecke als Sonderausgaben geltend gemacht werden, zumindest wenn sie an eine steuerfreie Körperschaft erfolgen. Allerdings kann es hier Ausnahmen geben, so dass der Leistende im Ergebnis nicht abzugsberechtigt ist. Mit einem solchen Sonderfall einer Spende an eine gemeinnützige Körperschaft bei vorheriger Schenkung unter Auflage des Spendenbetrags hatte sich der BFH in einer aktuellen Entscheidung zu befassen.
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