Kurzfassung
Im Streitfall hatte ein Angestellter im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG unter Progressionsvorbehalt stehende steuerfreie Einnahmen erzielt. Sein Versuch, die in diesem Zusammenhang abgeführten freiwilligen Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 6.000 ı als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG geltend zu machen, blieb ohne Erfolg.
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