Ausgabe 36/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 04.09.2014
FG Köln, Urt. v. 04.06.2014 - 4 K 3168/13, Rev. zugelassen

Abzugsfähigkeit von Rentenversicherungsbeiträgen bei gleichzeitig steuerfreien Einkünften

  1. Werden im Zeitraum einer Auslandstätigkeit, deren Vergütungen unter Progressionsvorbehalt steuerfrei gestellt sind, freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, sind diese als Sonderausgaben i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu berücksichtigen.
  2. Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Einnahmen und Aufwendungen i.S.v. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist nicht gegeben, wenn die Beitragszahlung nicht auf einer sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtung, sondern auf einem freien Entschluss des Steuerpflichtigen beruht.
FG Köln, Urt. v. 04.06.2014 - 4 K 3168/13, Rev. zugelassen

Kurzfassung

Im Streitfall hatte ein Angestellter im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG unter Progressionsvorbehalt stehende steuerfreie Einnahmen erzielt. Sein Versuch, die in diesem Zusammenhang abgeführten freiwilligen Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 6.000 ı als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG geltend zu machen, blieb ohne Erfolg.