Ausgabe 50/2020
Gesetzgebung vom 09.12.2020

Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz

Das BMF hat im November 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz - AbzStEntModG) veröffentlicht.

Deutschland erhebt eine Kapitalertragsteuer in Form eines Steuerabzugs in Höhe von 25 % unabhängig davon, ob die inländischen Erträge einem Inländer oder einem Ausländer zufließen. Bei Ausländern besteht jedoch häufig aufgrund der DBA kein deutsches Besteuerungsrecht in dieser Höhe. Neben der Kapitalertragsteuer wird eine Abzugsteuer auch auf bestimmte Einkünfte von Ausländern (z.B. aus Lizenzrechten) erhoben. Das erfolgt ebenfalls unabhängig davon, ob Deutschland nach dem jeweiligen DBA in diesem Umfang ein Besteuerungsrecht zusteht. Gleiches gilt im Hinblick auf die Befreiungen von Lizenz- und Kapitalerträgen innerhalb grenzüberschreitender Konzerne durch EU-Recht.

Damit die ausländischen Steuerpflichtigen gleichwohl von den Beschränkungen des deutschen Besteuerungsrechts durch DBA und EU-Recht profitieren können, enthält das deutsche Steuerrecht entsprechende Entlastungsregelungen. Dazu können sich die ausländischen Steuerpflichtigen in erster Linie an das BZSt wenden.

Mit dem Gesetzentwurf soll das Kapitalertragsteuer-Entlastungsverfahren verbessert und damit zusammenhängender Missbrauch verhindert werden.