Der Deutsche Bundestag hat am 29.11.2012 eine Entschließung verabschiedet (BT-Drucks. 17/11702), nach der geprüft wird, ob Änderungsbedarf an dem seit 2006 geltenden Ordnungsgeldverfahren besteht. Dabei hat der Deutsche Bundestag an Erleichterungen insbesondere bezüglich der Offenlegungspflicht angeknüpft, die durch die sog. Micro-Richtlinie ermöglicht und mit dem Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) vom 20.12.2012 im deutschen Recht eingeführt wurden.
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