Ausgabe 24/2013
Thema der Woche vom 13.06.2013

Änderung des Handelsgesetzbuchs

Mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wurden 2006 grundlegende Änderungen bezüglich der Durchsetzung der Offenlegungspflicht vorgenommen und dem Bundesamt für Justiz die Durchsetzung dieser Pflichten übertragen. Das neue Ordnungsgeldverfahren hat sich im Grundsatz bewährt, nachdem technische Anlaufschwierigkeiten überwunden wurden. Seit mehreren Jahren legen über 90 % der mehr als 1,1 Millionen betroffenen Kapitalgesellschaften ihre Rechnungslegungsunterlagen rechtzeitig offen.

Der Deutsche Bundestag hat am 29.11.2012 eine Entschließung verabschiedet (BT-Drucks. 17/11702), nach der geprüft wird, ob Änderungsbedarf an dem seit 2006 geltenden Ordnungsgeldverfahren besteht. Dabei hat der Deutsche Bundestag an Erleichterungen insbesondere bezüglich der Offenlegungspflicht angeknüpft, die durch die sog. Micro-Richtlinie ermöglicht und mit dem Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) vom 20.12.2012 im deutschen Recht eingeführt wurden.