Für das Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren gelten ab Oktober
2014 neue Vordrucke. In den Vordrucken sind die gesetzlichen Änderungen,
die sich aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts
an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher
Vorschriften vom 25.07.2014 (BGBl I 2014,
Ab dem 01.10.2014 findet der Wechsel der Steuerschuldnerschaft auch auf Lieferungen von Tabletcomputern und Spielekonsolen Anwendung. Bislang war § 13b Nr. 10 UStG auf die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen beschränkt. Die entsprechenden Umsätze sind ab dem 01.10.2014 durch den leistenden Unternehmer in Zeile 39 (Kennzahl, Kz 68) der Umsatzsteuer-Voranmeldung einzutragen. Der Leistungsempfänger, der in diesen Fällen Steuerschuldner ist, trägt die Umsätze in der Zeile 51 (Kz 78/89) ein.
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