Ausgabe 34/2014
Umsatzsteuer Aktuell vom 21.08.2014
BMF-Schreiben v. 31.07.2014 - IV D 3 - S 7344/13/10003

Änderung des Vordrucks für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

Für das Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren gelten ab Oktober 2014 neue Vordrucke. In den Vordrucken sind die gesetzlichen Änderungen, die sich aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) ergeben, umgesetzt. Der Gesetzgeber hat darin den Anwendungsbereich des § 13b UStG erweitert.

Ab dem 01.10.2014 findet der Wechsel der Steuerschuldnerschaft auch auf Lieferungen von Tabletcomputern und Spielekonsolen Anwendung. Bislang war § 13b Nr. 10 UStG auf die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen beschränkt. Die entsprechenden Umsätze sind ab dem 01.10.2014 durch den leistenden Unternehmer in Zeile 39 (Kennzahl, Kz 68) der Umsatzsteuer-Voranmeldung einzutragen. Der Leistungsempfänger, der in diesen Fällen Steuerschuldner ist, trägt die Umsätze in der Zeile 51 (Kz 78/89) ein.