Ausgabe 13/2011
Thema der Woche vom 31.03.2011

Änderung steuerlicher Vorschriften und neue EU-Beitreibungsrichtlinie

Das BMF hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 10.03.2011 mit der Möglichkeit zur Stellungnahme an die Verbände übersandt. Das Gesetz beinhaltet neben einem neuen EU-Beitreibungsgesetz folgende sechs steuerrechtliche Neuregelungen:

  1. Änderung und Neufassung der Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (§§ 38b, 39 ff. EStG).
  2. Erweiterung des Katalogs der Freiwilligendienste um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst.
  3. Engere Bindung der Gewährung von Grundfreibetrag und Sonderausgabenabzug an beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 50 EStG).
  4. Aufhebung der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG zur Umsetzung der Entscheidung der EU-Kommission.
  5. Überarbeitung des II. Teils der Anlage 24 BewG zur Gewährleistung der Ermittlung des gemeinen Werts im Sachwertverfahren (§§ 189 bis 191 BewG).
  6. Einführung eines Antragsrechts eines beschränkt steuerpflichtigen Erwerbers auf Behandlung des Vermögensanfalls wie bei unbeschränkter Steuerpflicht (§§ 2, 16, 19, 21 und 37 ErbStG).

Nachfolgend ein Überblick über die geplanten Änderungen.

Aufhebung der Sanierungsklausel