Ausgabe 40/2022
Gesetzgebung vom 05.10.2022

Änderungen bei Bier- und Umsatzsteuer

Der Deutsche Bundestag hat am 22.09.2022 den Entwurf der Bundesregierung für ein "Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen" in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/3590) gebilligt. Die Zustimmung des Bundesrats soll Anfang Oktober erfolgen.

Durch das Gesetz sollen im Wesentlichen die Verbrauchsteuersystemrichtlinie - Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates vom 19.12.2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems - sowie die Alkoholstrukturrichtlinie - Richtlinie (EU) 2020/1151 des Rates vom 29.07.2020 zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke - im Biersteuerrecht umgesetzt werden. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehört u.a. aber auch, dass Bierwürze, die zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer befreit wird.

Kurz vor der Verabschiedung ist das Gesetz durch den Finanzausschuss des Bundestags um mehrere umsatzsteuerliche Maßnahmen ergänzt worden:

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie