Der Deutsche Bundestag hat am 22.09.2022 den Entwurf der Bundesregierung für ein "Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen" in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/3590) gebilligt. Die Zustimmung des Bundesrats soll Anfang Oktober erfolgen.
Durch das Gesetz sollen im Wesentlichen die Verbrauchsteuersystemrichtlinie - Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates vom 19.12.2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems - sowie die Alkoholstrukturrichtlinie - Richtlinie (EU) 2020/1151 des Rates vom 29.07.2020 zur Änderung der
Kurz vor der Verabschiedung ist das Gesetz durch den Finanzausschuss des Bundestags um mehrere umsatzsteuerliche Maßnahmen ergänzt worden:
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie
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