Ausgabe 41/2012
Gesetzgebung vom 11.10.2012

Änderungen bei den Minijobs

Die Koalitionsfraktionen im Bund haben den Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vorgelegt (BT-Drucks. 17/10773). Mit dem Gesetzentwurf sollen die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte in der Gleitzone der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst werden. Zudem soll die soziale Absicherung geringfügig Beschäftigter erhöht werden, indem sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig werden.

Anpassung der Grenzen

Während die durchschnittlichen Löhne und Gehälter in den vergangenen zehn Jahren gestiegen sind, ist die Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte seit ihrer Neuregelung im Jahr 2003 unverändert geblieben. Entsprechendes gilt für die Regelungen zur Beschäftigung in der Gleitzone.

In Anlehnung an die allgemeine Lohnentwicklung sollen die Grenzen bei geringfügiger Beschäftigung von 400 ı auf 450 ı und bei Beschäftigung in der Gleitzone von 800 ı auf 850 ı zum 01.01.2013 angepasst werden.

Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsoption