Ausgabe 28/2010
Gesetzgebung vom 15.07.2010

Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Der Vermittlungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.07.2010 einen Einigungsvorschlag zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Die Senkung der Solarstrom-Einspeisevergütung zum 1. Juli soll danach zunächst um drei Prozentpunkte geringer ausfallen als ursprünglich geplant. Erst zum 1. Oktober soll die Senkung der Solarstrom-Einspeisevergütung in vollem Umfang erfolgen. Bundestag und Bundesrat haben diesen Kompromiss bestätigt.

Vermittlungsergebnis

  • Die Förderung von Solarstromanlagen auf Dächern nach § 33 Abs. 1 EEG soll in einem ersten Schritt rückwirkend um 13 % gesenkt werden, statt der geplanten 16 %.
  • Bei Anlagen auf Freiflächen soll die Kürzung zunächst 12 % statt 15 % betragen.
  • Bei Anlagen auf ehemals industriell oder militärisch genutzten Brachen wie z.B. Müllhalden oder Truppenübungsplätzen soll die Degression 8 % statt 11 % betragen.

Dies soll rückwirkend für alle Anlagen gelten, die ab dem 1. Juli an das Netz gehen.

In einer zweiten Stufe ist geplant, die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, die erst nach dem 30.09.2010 in Betrieb genommen werden, zusätzlich um jeweils 3 % zu kürzen.

Für Inbetriebnahmen in den Folgejahren geht die Förderung jährlich weiter zurück (Degression).

Auswirkungen für Privathaushalte mit Solaranlagen