Dies soll rückwirkend für alle Anlagen gelten, die ab dem 1. Juli an das Netz gehen.
In einer zweiten Stufe ist geplant, die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, die erst nach dem 30.09.2010 in Betrieb genommen werden, zusätzlich um jeweils 3 % zu kürzen.
Für Inbetriebnahmen in den Folgejahren geht die Förderung jährlich weiter zurück (Degression).
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