Das BMF hat den Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts veröffentlicht. Damit sollen zahlreiche Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht erfolgen. Insbesondere sollen bisher im Erlassweg geregelte formelle und materielle Gemeinnützigkeitsfragen und offene Rechtsfragen nunmehr verbindlich gesetzlich geregelt werden.
Die Steuerfreibeträge für die in § 3 Nr. 26 und 26a EStG aufgeführten Tätigkeiten sollen ab 2013 angehoben werden, um bürgerschaftliches Engagement gezielt zu fördern und gleichzeitig bürokratische Hemmnisse bei Engagierten und Körperschaften abzubauen, da die Einnahmen weder der Steuer noch der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Vorgesehen sind die Erhöhung der
Die wesentlichen Maßnahmen beim Spendenabzug sind:
Es wird gesetzlich klargestellt, dass es sich bei dem Vermögensstock einer Stiftung um das zu erhaltende Vermögen handelt. Ehegatten, die nach den §§ 26, zusammenveranlagt werden, können einen Betrag von bis zu 2 Mio. ı als Spende in den Vermögensstock einer Stiftung steuerlich geltend machen.
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