Am 25.05.2018 wird die
Dabei geht es insbesondere um die Anpassung der bereits bestehenden Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten an die Regelungen und Begriffsbestimmungen dieser Verordnung. Zudem werden neue bereichsspezifische Regelungen in enger Anlehnung an das neue Bundesdatenschutzgesetz geschaffen. Zugleich werden bereichsspezifische Einschränkungen der Betroffenenrechte bestimmt, damit die Finanzbehörden weiterhin ihrem Verfassungsauftrag nachkommen können, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben und Steuerverkürzungen aufzudecken.
Die Änderungen der Abgabenordnung sind in Art.
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