Ausgabe 52/2021
Gesetzgebung vom 21.12.2021

Änderungen zum Jahreswechsel 2021/22

Die neue Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag zahlreiche steuerliche Änderungen angekündigt, über die wir auch in der Ausgabe 48 des Steuer-Telex (STX 2021, 740) berichtet haben. Bis zu deren Umsetzung wird es aber noch ein wenig dauern, viele Änderungen werden wohl erst ab dem Jahr 2023 gelten. Auch ohne abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren der neuen Regierung ergeben sich dennoch zum Jahreswechsel 2021/22 zahlreiche steuerliche Änderungen, die bereits von der Vorgängerregierung beschlossen worden und ab dem Jahresbeginn 2022 zu beachten sind.

Auf die nachfolgenden Änderungen weisen wir ohne Anspruch auf Vollständigkeit hin:

Allgemeine Tarifentlastung bei der Lohn-/Einkommensteuer

Aufgrund einer bereits Ende 2020 beschlossenen Gesetzesänderung (Zweites Familienentlastungsgesetz v. 01.12.2020, BGBl I 2020, 2616) wird der sog. Grundfreibetrag ab 2022 erneut angehoben, nämlich von 9.744 € auf 9.984 €. Die Folge ist eine kleine Entlastung für alle Steuerzahler. Die Änderung dient zum Ausgleich der sog. kalten Progression und soll dafür sorgen, dass das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum steuerfrei bleibt. Die übrigen Werte des Tarifs werden für 2022 ebenfalls nach rechts verschoben, so beginnt beispielsweise der Spitzensteuersatz ebenfalls erst bei einem höheren Einkommen (58.597 € statt 57.919 €).