Ausgabe 8/2023
Einkommensteuer Aktuell vom 22.02.2023
BFH, Urt. v. 15.11.2022 - IX R 14/20

AfA auf nachträgliche Anschaffungskosten bei vorheriger Inanspruchnahme von Denkmal-AfA

  1. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind bei der Vornahme von AfA nach § 7 Abs. 5 EStG grundsätzlich ab dem Jahr ihres Anfalls zusammen mit den bisherigen Herstellungs- und Anschaffungskosten des Gebäudes nach dem für diese geltenden Prozentsatz abzusetzen.
  2. Nimmt der Steuerpflichtige AfA nach § 7i EStG auf die Herstellungskosten für Baumaßnahmen zur Erhaltung eines denkmalgeschützten Gebäudes in Anspruch, erhöhen die - nach Ablauf des Begünstigungszeitraums für AfA nach § 7i EStG angefallenen - nachträglichen Anschaffungskosten eines im selben Gebäude befindlichen Pkw-Tiefgaragenstellplatzes lediglich die Bemessungsgrundlage für den - nicht nach § 7i EStG begünstigten - Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes, von dem der Kläger (weiterhin) AfA nach § 7 Abs. 5 EStG vornimmt.
BFH, Urt. v. 15.11.2022 - IX R 14/20