Mit der Bundestagswahl sind alle noch laufenden Gesetzgebungsverfahren
gescheitert. Dazu gehört auch ein wichtiges Steuergesetz: Das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz
(AIFM-
Darüber hinaus waren mit einer Ergänzung des Investmentsteuergesetzes die Einführung eines Pension-Asset-Pooling-Vehikels (Investmentkommanditgesellschaft) sowie die Beseitigung verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht vorgesehen.
Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz i.d.F. der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 17/13522) bereits am 16.05.2013 angenommen. Die Länder hatten jedoch in der Bundesratssitzung am 11.06.2013 den Vermittlungsausschuss angerufen und Nachbesserungen sowie nicht mit der Investmentbesteuerung in Zusammenhang stehende Ergänzungen gefordert.
Dabei ging es um folgende Punkte:
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