Ausgabe 40/2013
Gesetzgebung vom 03.10.2013

AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz: Letztes Steuergesetz (vorerst) gescheitert

Mit der Bundestagswahl sind alle noch laufenden Gesetzgebungsverfahren gescheitert. Dazu gehört auch ein wichtiges Steuergesetz: Das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG) sollte im Schwerpunkt der Anpassung diverser steuerrechtlicher Regelungen - insbesondere des Investmentsteuerrechts - und außersteuerrechtlicher Normen an das Kapitalanlagegesetzbuch dienen.

Darüber hinaus waren mit einer Ergänzung des Investmentsteuergesetzes die Einführung eines Pension-Asset-Pooling-Vehikels (Investmentkommanditgesellschaft) sowie die Beseitigung verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht vorgesehen.

Verfahrensstand

Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz i.d.F. der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 17/13522) bereits am 16.05.2013 angenommen. Die Länder hatten jedoch in der Bundesratssitzung am 11.06.2013 den Vermittlungsausschuss angerufen und Nachbesserungen sowie nicht mit der Investmentbesteuerung in Zusammenhang stehende Ergänzungen gefordert.

Dabei ging es um folgende Punkte:

  • Verzicht auf die Einführung von steuerlichen Sonderregelungen zur Investmentkommanditgesellschaft im InvStG,
  • Wiederaufnahme einer Thesaurierungsbesteuerung bei Kapitalinvestitionsgesellschaften,
  • Vermeidung von Steuergestaltungen bei der Realisierung von stillen Lasten bei Übernahme schuldrechtlicher Verpflichtungen,