Das BMF hat sich mit Schreiben
vom 10.01.2014 - IV C 4 - S 2296-b/07/0003 :004 zur Anwendung des
§ 35a EStG geäußert. Der aktualisierte Anwendungserlass ersetzt das
BMF-Schreiben vom 15.02.2010 - IV C 4 - S 2296-b/07/0003 (BStBl
I 2010,
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Eckpunkte, die sich im Vergleich zum vorherigen Schreiben geändert haben.
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