Durch zahlreiche Änderungen
des KraftStG hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren eine Reihe
von Steuervergünstigungen bzw. -befreiungen geschaffen. Nun möchte
die Bundesregierung erreichen, dass sich Deutschland zum Leitmarkt
für Elektromobilität entwickelt. Um hier auch eine finanzielle
Lenkungswirkung zu entfalten, wurden die steuerlichen Anreize zur
Anschaffung eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeugs verstärkt
und steuerlich nachteilige Regelungen angepasst. Mit dem Verkehrsteueränderungsgesetz (VerkehrStÄndG)
vom 05.12.2012 (BGBl I 2012,
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