Ausgabe 5/2013
Thema der Woche vom 31.01.2013

Aktuelle Änderungen des Kraftfahrzeugsteuerrechts

Durch zahlreiche Änderungen des KraftStG hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren eine Reihe von Steuervergünstigungen bzw. -befreiungen geschaffen. Nun möchte die Bundesregierung erreichen, dass sich Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität entwickelt. Um hier auch eine finanzielle Lenkungswirkung zu entfalten, wurden die steuerlichen Anreize zur Anschaffung eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeugs verstärkt und steuerlich nachteilige Regelungen angepasst. Mit dem Verkehrsteueränderungsgesetz (VerkehrStÄndG) vom 05.12.2012 (BGBl I 2012, 2431) wurde die bereits bestehende Begünstigung für reine Elektro-Pkw bei der Kfz-Steuer auf Fahrzeuge aller anderen Klassen ausgedehnt, sofern diese rein elektrisch angetrieben und durch Batterien oder Brennstoffzellen gespeist werden. Außerdem wird die Förderdauer auf insgesamt zehn Jahre verlängert.

Vorhergehende Änderungen