Der aktualisierte Anwendungserlass
des BMF zur Abgeltungsteuer vom 09.10.2012 - IV C 1 - S 2252/10/10013
regelt weitere Einzelfragen zur Erhebung der Kapitalertragsteuer
und passt die Verwaltungsansicht an die aktuelle Rechtsentwicklung
seit den BMF-Schreiben vom 22.11.2009 -
Zwar sind Anwendungserlasse nur für die Finanzverwaltung bindend, sie geben aber Anlegern und Kreditinstituten und ihren Beratern eine verlässliche Richtschnur im Umgang mit dem Fiskus. Daher sind die Neuerungen für Sparer und Bankmitarbeiter von Bedeutung. Es ist davon auszugehen, dass sich die Finanzwirtschaft bei ihrer täglichen Arbeit strikt an die Vorgaben hält.
Es wird von der Verwaltung nicht beanstandet, wenn die Grundsätze des BMF-Schreibens für die Erhebung der Kapitalertragsteuer erst zum 01.04.2013 angewendet werden. Daher gelten bis zum 31.03.2013 die Vorgaben aus dem BMF-Schreiben vom 16.10.2010 (a.a.O.). |
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