Ausgabe 47/2012
Thema der Woche vom 22.11.2012

Aktuelle Antworten auf Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

Der aktualisierte Anwendungserlass des BMF zur Abgeltungsteuer vom 09.10.2012 - IV C 1 - S 2252/10/10013 regelt weitere Einzelfragen zur Erhebung der Kapitalertragsteuer und passt die Verwaltungsansicht an die aktuelle Rechtsentwicklung seit den BMF-Schreiben vom 22.11.2009 - IV C 1 - S 2252/08/10004, BStBl I 2010, 94 und vom 16.11.2010 - IV C 1 - S 2252/10/10010, BStBl I 2010, 1305 an. Die Grundsätze sind für die Anwendung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne in allen offenen Fällen anzuwenden, also erstmals für nach 2008 zufließende Kapitalerträge und ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2009.

Zwar sind Anwendungserlasse nur für die Finanzverwaltung bindend, sie geben aber Anlegern und Kreditinstituten und ihren Beratern eine verlässliche Richtschnur im Umgang mit dem Fiskus. Daher sind die Neuerungen für Sparer und Bankmitarbeiter von Bedeutung. Es ist davon auszugehen, dass sich die Finanzwirtschaft bei ihrer täglichen Arbeit strikt an die Vorgaben hält.

Telextipp

Es wird von der Verwaltung nicht beanstandet, wenn die Grundsätze des BMF-Schreibens für die Erhebung der Kapitalertragsteuer erst zum 01.04.2013 angewendet werden. Daher gelten bis zum 31.03.2013 die Vorgaben aus dem BMF-Schreiben vom 16.10.2010 (a.a.O.).

Nachfolgend die acht wichtigsten Neuerungen:

1. Maßgebende Kurse