Ausgabe 7/2010
Thema der Woche vom 18.02.2010

Aktuelle Entwicklungen bei der Grunderwerbsteuer

In Sachsen-Anhalt soll der Satz für die Grunderwerbsteuer ab dem 01.03.2010 von 3,5 % auf 4,5 % ansteigen. Das Land folgt damit Berlin und Hamburg, die eine solche Tariferhöhung bereits vollzogen haben. Da die Tendenz ohnehin zu einer verbreiterten Bemessungsgrundlage geht, fallen in allen Bundesländern auf den Immobilienerwerb mehr Steuern an.

Tarifhoheit der Länder

Der Satz für die Grunderwerbsteuer steigt in Sachsen-Anhalt ab März 2010 von 3,5 % auf 4,5 % (Haushaltsbegleitgesetz 2010/2011, Drucks. 5/2370). Damit folgt das Land als erstes Flächenland den Beispielen der Stadtstaaten Berlin und Hamburg, die bereits 2007 und 2009 aus dem bis dahin geltenden Einheitssatz ausgestiegen sind. Die einzelnen Bundesländer hatten über das Föderalismusreform-Begleitgesetz (v. 05.09.2006, BGBl I 2006, 2097) das Recht erhalten, den Steuerersatz bei der Grunderwerbsteuer selbst festzulegen, der sich zuvor bundeseinheitlich seit 1997 auf 3,5 % belief.