Ausgabe 15/2006
Gesetzgebung vom 13.04.2006

Aktuelle Gesetzesänderungen - Zustimmung des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 07.04.2006 den Gesetzen zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen und zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung zugestimmt. Danach ergeben sich folgende Änderungen:

  • Die Ermittlung der gewinnerhöhenden Entnahmen für die Privatnutzung eines betrieblichen Kfz nach der 1%-Bruttolistenpreisregelung wird ab 2006 auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens (betriebliche Nutzung mehr als 50 %) beschränkt. Wird das Fahrzeug nur zwischen 10 % und 50 % betrieblich genutzt, ist der Wert der Entnahme mit den regelmäßig höheren auf die Privatnutzung entfallenden tatsächlichen Kosten anzusetzen. Der betriebliche Nutzungsanteil ist regelmäßig nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen, wobei aber die Führung eines Fahrtenbuchs nicht zwingend erforderlich ist. Im Übrigen hat diese Gesetzesänderung keine Auswirkung auf die Höhe des geldwerten Vorteils bei Firmenwagengestellungen an Arbeitnehmer.