Ausgabe 50/2019
Thema der Woche vom 11.12.2019
BFH, Urt. v. 11.07.2019 - II R 4/17
BFH, Urt. v. 11.07.2019 - II R 36/16

Aktuelle Rechtsprechung zu Nachlassverbindlichkeiten

Im Rahmen der Erbschaftsteuer mindern Nachlassverbindlichkeiten den steuerpflichtigen Erwerb und somit die Steuerlast. Aktuell hat der BFH gleich in zwei Urteilen zur Thematik der Nachlassverbindlichkeiten entschieden: In einem Fall stellte sich die Frage, ob die Verpflichtung zur Weitergabe der Erbschaft zu Nachlassverbindlichkeiten führt (Urt. v. 11.07.2019 - II R 4/17), in einem anderen stand die Abzugsfähigkeit einer rückwirkenden Einkommensteuerschuld des Erblassers auf dem Prüfstand (Urt. v. 11.07.2019 - II R 36/16).

Rechtlicher Rahmen

  • Nachlassverbindlichkeiten können nach § 10 Abs. 5 ErbStG vom Erwerb abgezogen werden, wenn sie eine wirtschaftliche Belastung darstellen. Nicht abzugsfähig sind Verbindlichkeiten, die bereits im Steuerwert eines Vermögensgegenstands berücksichtigt wurden, z.B. bei der Bewertung eines Betriebs.
  • Außerdem muss ein wirtschaftlicher Zusammenhang der Verbindlichkeiten zu den übergegangenen Vermögensgegenständen bestehen; hierbei kann bei teilweise oder ganz steuerbefreiten Vermögensgegenständen die Abzugsfähigkeit eingeschränkt sein.

Fall Az. II R 4/17 - Weitergabe der Erbschaft als Nachlassverbindlichkeit

Sachverhalt