Ausgabe 26/2008
Gesetzgebung vom 26.06.2008

Aktueller Kabinettsbeschluss zum JStG 2009

Am 18.06.2008 hat das Kabinett das JStG 2009 mit einer Vielzahl von Maßnahmen beschlossen. Hier die wichtigsten Eckpunkte:

  • Bei der Besteuerung von Ehegatten soll ab 2010 ein sog. “optionales Faktorverfahren“ eingeführt werden. Der Vorteil des Splittingtarifs soll durch eine gemeinsame Besteuerung auf beide verteilt werden.
  • Firmen können die Buchführung ins Ausland verlegen.
  • Gesundheitsförderung der Mitarbeiter soll von der Besteuerung befreit werden.
  • Die bisherige Verjährung von Steuerstraftaten nach fünf Jahren soll zukünftig erst nach zehn Jahren erfolgen.
  • Die Gemeinnützigkeit von extremistischen Vereinen soll entfallen. Sie sind somit nicht mehr von der Gewerbesteuer befreit und unterliegen bei der Umsatzsteuer künftig dem vollen Umsatzsteuersatz.