Am 18.06.2008 hat das Kabinett das
JStG 2009 mit einer Vielzahl von Maßnahmen beschlossen. Hier die
wichtigsten Eckpunkte:
Bei
der Besteuerung von Ehegatten soll ab 2010 ein sog. “optionales
Faktorverfahren“ eingeführt werden. Der Vorteil des Splittingtarifs
soll durch eine gemeinsame Besteuerung auf beide verteilt werden.
Firmen können die Buchführung ins
Ausland verlegen.
Gesundheitsförderung der Mitarbeiter
soll von der Besteuerung befreit werden.
Die bisherige Verjährung von Steuerstraftaten nach
fünf Jahren soll zukünftig erst nach zehn Jahren erfolgen.
Die Gemeinnützigkeit von extremistischen
Vereinen soll entfallen. Sie sind somit nicht mehr von der Gewerbesteuer
befreit und unterliegen bei der Umsatzsteuer künftig dem vollen
Umsatzsteuersatz.
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