Ausgabe 5/2023
Körperschaftsteuer Aktuell vom 01.02.2023
BFH, Urt. v. 18.08.2022 - V R 49/19

Allgemeiner Zweckbetrieb einer Beschäftigungsgesellschaft

Entgeltliche Dienstleistungen einer arbeitstherapeutischen Beschäftigungsgesellschaft begründen einen allgemeinen Zweckbetrieb nur dann, wenn die gegenüber ihren Auftraggebern erbrachten Leistungen das ausschließliche Ergebnis der Arbeitstherapie und somit notwendige Folge der Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks sind (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).

BFH, Urt. v. 18.08.2022 - V R 49/19

Die Beteiligten streiten im Rahmen einer Konkurrentenklage darüber, ob es sich bei der Wäscherei der Beigeladenen in den Streitjahren 2012 und 2013 um einen Zweckbetrieb handelte. Klägerin ist eine GmbH, die ein auf die textile Vollversorgung von Krankenhäusern und Seniorenheimen mit Mietwäsche spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für Textilpflege betreibt und regulär steuerpflichtig ist.

In ihrem örtlichen Einzugsbereich betrieb die wegen Förderung des Wohlfahrtswesens als gemeinnützig anerkannte Beigeladene (eine gemeinnützige GmbH) eine Großwäscherei, in der sie vorwiegend langzeitarbeitslose Menschen und Menschen mit Behinderung beschäftigte. Das Finanzamt ging davon aus, dass die aus dem Betrieb dieser Wäscherei erzielten Gewinne sowohl von der Körperschaftsteuer als auch von der Gewerbesteuer befreit seien, weil insoweit die Voraussetzungen eines allgemeinen Zweckbetriebs nach § 65 AO vorlägen.