Ausgabe 36/2023
Verfahrensrecht Aktuell vom 06.09.2023
BFH, Beschl. v. 14.06.2023 - XI S 2/23 , NV

Anforderungen an das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

  1. NV: Eine Überraschungsentscheidung liegt nicht vor, soweit ein Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde auf einen im Beschwerdeverfahren vorgebrachten rechtlichen Gesichtspunkt gestützt wurde.
  2. NV: Der über die Anhörungsrüge befindende Spruchkörper muss nicht personenidentisch mit demjenigen sein, der die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde getroffen hat.
BFH, Beschl. v. 14.06.2023 - XI S 2/23 , NV

Kurzfassung

Ausgangslage war eine Nichtzulassungsbeschwerde des Finanzamts, infolge derer ein Urteil des FG vom BFH aufgehoben und die Sache wegen Verfahrensmängeln i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (Verletzung des Anspruchs der Beteiligten auf rechtliches Gehör) zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen wurde.

Hiergegen richtet sich die Anhörungsrüge der Klägerin, mit der sie geltend macht, der BFH habe durch seinen Beschluss ihr Recht auf Gehör verletzt, indem er einen Verfahrensfehler habe durchgreifen lassen, der im Beschwerdeverfahren vom Finanzamt nicht gerügt worden sei, so dass sie sich dazu nicht habe äußern können. Außerdem sei dem FG der gerügte Verfahrensfehler nicht unterlaufen.