Kurzfassung
Ausgangslage war eine Nichtzulassungsbeschwerde des Finanzamts, infolge derer ein Urteil des FG vom BFH aufgehoben und die Sache wegen Verfahrensmängeln i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (Verletzung des Anspruchs der Beteiligten auf rechtliches Gehör) zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen wurde.
Hiergegen richtet sich die Anhörungsrüge der Klägerin, mit der sie geltend macht, der BFH habe durch seinen Beschluss ihr Recht auf Gehör verletzt, indem er einen Verfahrensfehler habe durchgreifen lassen, der im Beschwerdeverfahren vom Finanzamt nicht gerügt worden sei, so dass sie sich dazu nicht habe äußern können. Außerdem sei dem FG der gerügte Verfahrensfehler nicht unterlaufen.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|