Ausgabe 31/2016
Thema der Woche vom 02.08.2016
FG Köln, Urt. v. 18.03.2016 - 3 K 3735/12

Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs muss als Entnahme bei der Einkommensteuer versteuert werden. Handelt es sich bei dem Pkw um notwendiges Betriebsvermögen, sieht der Gesetzgeber grundsätzlich die 1-%-Regelung für die Entnahmeversteuerung vor. Eine Besteuerung nach den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen kann nur bei der Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs erfolgen. Allerdings ist das Führen eines solchen Fahrtenbuchs in der Praxis schwierig, da genaue Angaben über die getätigten Fahrten erforderlich sind. Das FG Köln hat sich in einem aktuellen Verfahren mit der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches unter zwei besonderen Aspekten beschäftigt.

FG Köln, Urt. v. 18.03.2016 - 3 K 3735/12

Sachverhalt des Streitfalls

Der Kläger ist als Sicherheitsfachkraft selbständig tätig. Im Betriebsvermögen des Klägers befanden sich in den Streitjahren 2007 bis 2009 zwei Pkw: ein BMW 530 D und ein BMW 316 TD.

Für den BMW 530 machte der Kläger alle Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend. Der private Nutzungsanteil wurde im Rahmen der Fahrtenbuchregelung bestimmt. Nach dem Fahrtenbuch wurde das Fahrzeug in den betreffenden Streitjahren zwischen 0,3 % bis maximal 8 % der gesamten Nutzung für private Zwecke genutzt.