Ausgabe 24/2016
Thema der Woche vom 16.06.2016

Anforderungen an Registrierkassen ab 2017

Die Betriebsprüfungsrisiken bei elektronischen Registrierkassen sind derzeit ein viel diskutiertes Thema im Steuerrecht. Durch einen neuen Gesetzesentwurf könnten ab dem Jahr 2019 künftig empfindliche Verschärfungen drohen. Jedoch ist es auch nach dem derzeitigen Stand der Verwaltungsmeinung möglich, dass Kassensysteme nicht den Anforderungen entsprechen. Mit der Einführung der neuen GoBD kamen darüber hinaus noch neue Anforderungen hinzu. Ab dem Jahr 2017 ist wohl damit zu rechnen, dass die Situation sich durch das Auslaufen einer Übergangsfrist der Verwaltung nochmals verschärft.

Kassenarten:

  • Offene Ladenkassen und elektronische Systeme

Die offene Ladenkasse ist eine rein manuelle oder mechanische Einrichtung, etwa in einer Schublade mit Fächern, einer Geldkassette o.Ä. Es findet keinerlei Datenaufzeichnung statt. Die Tageseinnahmen werden anhand eines Kassenberichts ermittelt. Diese Kassenart eignet sich nur für bestimmte Gewerbe; für den Großteil des Einzelhandels hat sie sich wegen ihrer Unpraktikabilität zur Abwicklung einer größeren Anzahl an Geschäftsvorfällen und der offensichtlichen Fehleranfälligkeit überlebt.

Elektronische Systeme gibt es bei Registrierkassen in verschiedenen Ausführungen; nachfolgend werden die bekanntesten genannt.

  • Elektronische Kassen mit Drucklaufwerken