Ausgabe 29/2022
Steuertipp vom 20.07.2022

Anhebung Entfernungspauschale

Angesichts der gestiegenen Spritpreise wurde die für 2024 vorgesehene befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) vorgezogen. Sie wird rückwirkend ab dem 01.01.2022 auf 38 Cent erhöht.

Mit Inkrafttreten dieser Regelung kann im darauffolgenden Monat die Anpassung eines Freibetrags im Lohnsteuerermäßigungsverfahren beantragt werden. Die höhere Entfernungspauschale für Fernpendler wirkt sich aber wegen des ebenfalls erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrags nur insoweit aus, als der Erhöhungsbetrag den Betrag von 200 € überschreitet.

Von der vorgezogenen Anhebung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer sind auch umfasst Fahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sowie die bis 2026 befristete Anhebung der Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie (§§ 101 bis 109 EStG).