Das BMF hat einen Entwurf zur Änderung steuerlicher Verordnungen veröffentlicht. Er passt verschiedene steuerliche Verwaltungsverordnungen an aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung an. Das beinhaltet insbesondere Anpassungen im Bereich der UStDV zu Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen. Dies soll der besseren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs dienen und die Finanzverwaltung in die Lage versetzen, Betrugsfälle rascher aufzudecken, z.B. bei sog. Karussellgeschäften, bei denen Gegenstände mehrfach über die Grenze geliefert werden, oder bei sog. Scheingeschäften, bei denen tatsächlich kein Gegenstand geliefert wird.
Für Unternehmer mit grenzüberschreitenden Geschäften sind diese formalen Vorgaben besonders wichtig, denn nur bei strikter Einhaltung lassen sich die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllen. Nachfolgend die wichtigsten Aspekte für den Umgang mit Auslandsumsätzen.
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