Ausgabe 34/2022
Erbschaft-/Schenkungsteuer Aktuell vom 24.08.2022
FG Düsseldorf, Urt. v. 04.05.2022 - 4 K 2501/21 Erb, Rev. zugelassen

Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Schenkungsteuer

Die auf eine in den letzten fünf Jahren vor dem Tod des Erblassers erfolgte Schenkung festgesetzte und gezahlte schweizerische Erbschaftsteuer, mit der die Vorschenkung bei der Ermittlung der erbschaftsteuerpflichtigen Bemessungsgrundlage als Hinzurechnungsposition erfasst worden ist, ist auf die in Deutschland für den identischen Lebenssachverhalt festgesetzte Schenkungsteuer anzurechnen. Die Entsprechungsklausel in § 21 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ist dahin auszulegen, dass die unterschiedliche rechtliche Einordnung als Schenkungsvorgang bzw. Erbschaft nach dem Sinn und Zweck des § 21 ErbStG der Anrechnung der ausländischen Steuer dann nicht entgegensteht, wenn sich die Besteuerung in beiden Staaten sich auf den gleichen Steuergegenstand bezieht.

FG Düsseldorf, Urt. v. 04.05.2022 - 4 K 2501/21 Erb, Rev. zugelassen

Die Klägerin arbeitet in der Schweiz und hat sowohl Wohnsitze in Luzern als auch in Deutschland. Im Januar 2021 erhielt sie von einem in Luzern wohnhaften Schenker eine Schenkung. Das Finanzamt setzte aufgrund der Schenkungsteuererklärung die Steuer fest. Der Schenker verstarb im März 2021. Die Klägerin legte daher Einspruch ein und begehrte die Anrechnung der in der Schweiz festgesetzten Steuer nach § 21 ErbStG, welche die deutsche Steuer übersteigt.