BMF-Schreiben v. 03.08.2017 - IV B 4 - 1301/08/10015, 2017/0665806
Anrechnung fiktiver Quellensteuern bei ausländischen Zinseinkünften nach den Doppelbesteuerungsabkommen
Zahlreiche deutsche DBA sehen bei Zinseinkünften, die in Deutschland ansässige Steuerpflichtige aus den betroffenen Vertragsstaaten beziehen, auch dann eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern vor, wenn diese effektiv - ganz oder zum Teil - nicht erhoben worden sind (Anrechnung fiktiver Quellensteuern). Die Voraussetzungen für die Anrechnung fiktiver Quellensteuern sind in den einzelnen DBA unterschiedlich geregelt.
Bei den derzeit bestehenden DBA sind bei den Vorschriften zur Anrechnung fiktiver Quellensteuern vier Fallgruppen zu unterscheiden:
Anrechnung aufgrund ausdrücklich aufgeführter Rechtsvorschriften
Anrechnung zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung des Quellenstaats
Begrenzung der Anrechnung auf den allgemein geltenden Steuersatz
Anrechnung ohne besondere Voraussetzungen
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