Ausgabe 39/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 25.09.2014
BFH, Urt. v. 17.07.2014 - VI R 42/13

Anschaffungskosten für Grundstück keine außergewöhnlichen Belastungen

  1. Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows sind nicht als außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 EStG zu berücksichtigen.
  2. Sie entstehen nicht zwangsläufig. Denn sie sind nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern in erster Linie Folge des frei gewählten Wohnflächenbedarfs des Steuerpflichtigen.
BFH, Urt. v. 17.07.2014 - VI R 42/13

Kurzfassung

Streitig war, ob Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows als außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 EStG zu berücksichtigen sind. Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG liegen vor, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands erwachsen.