Kurzfassung
Streitig war, ob Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows als außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 EStG zu berücksichtigen sind. Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG liegen vor, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands erwachsen.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|